Verlust der Mitgliedschaft


Gemäß §3 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt, Tod oder Auschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

 

Das Anschreiben ist bitte an Reiner van de Wetering zu richten :

 

Jonas Teller-Weyers

Everdonk 10

47626 Kevelaer