Gemäß §3 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt, Tod oder Auschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum
Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
Das Anschreiben ist bitte an Reiner van de Wetering zu richten :
Jonas Teller-Weyers
Everdonk 10
47626 Kevelaer