Verlust der Mitgliedschaft

Gemäß §3 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt, Tod oder Auschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist per Einschreiben schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

 

Das Anschreiben ist bitte an den 1. Geschäftsführer zu richten :

 

Rüdiger Oymanns

Henriette-Brey-Str. 16a

47608 Geldern

Tel.: +49 (0) 2838 / 776535